Wir laden Sie herzlich zum Tag der offenen Tür an der Martin-Niemöller-Grundschule ein.

Am Samstag, den 07.10.2023 öffnen wir von 10-12 Uhr unsere Tore, um allen Interessierten einen Eindruck von unserer Schule zu geben. Sie können Erzieher und Lehrer kennenlernen und einen Einblick in unserem Fachunterrricht und unsere Schulprojekte bekommen.

Außerdem haben Sie an diesem Tag die Möglichkeit, Ihr Kind für die 1. Klasse im neuen Schuljahr 2024/2025 anzumelden.

Wir feuen uns auf Ihren Besuch!

 

Informationen zur Anmeldung für Erziehungsberechtigte

Anmeldung für Schulanfänger*innen des Schuljahres 2024/2025

 

 

Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,

 

Ihr Kind wird ab August 2024 schulpflichtig. Die Martin-Niemöller-Schule ist die Einzugsschule, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

 

Auch wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, müssen Sie die Anmeldung trotzdem in der Einzugsschule vornehmen und einen entsprechenden Antrag stellen.

 

Die Anmeldung findet vom 09.10.2023 – 20.10.2023 in unserem Sekretariat (2.15) zu den nachfolgenden Zeiten statt:

 

Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

zusätzlich

Dienstag, den 17.10.2023 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

Bitte warten Sie ggf. im Flur.

 

Planen Sie bitte ausreichend Zeit ein und beachten Sie auch zeitlich, nicht zu knapp vor dem Ende der Öffnungszeiten zu erscheinen.

 

Die Anmeldung zur Schule muss persönlich in der Schule erfolgen, daher übersenden Sie bitte keine ausgefüllten Unterlagen an die Schule. Lesen Sie bitte sorgsam die Übersicht über die vorzulegenden Unterlagen. Beim Fehlen von Unterlagen kann keine Anmeldung erfolgen.

 

Eltern, die mit uns nicht in deutscher Sprache kommunizieren (sprechen und schreiben) können, bringen bitte einen Übersetzer mit.

 

Die beigefügten und teils vorausgefüllten Formulare auf Richtigkeit überprüfen (ggf. korrigieren) an den offenen Stellen ausfüllen alle Personensorgeberechtigte (Erziehungsberechtigte) müssen unterschreiben!

 

 

Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen ausgefüllt mit:

 

  • Anmeldung zur Schulärztlichen Untersuchung (auch bei Antrag auf Rückstellung wichtig: Unterschrift von beiden Personensorgeberechtigten und nur 1. Seite bis Unterschrift Erziehungsberechtigte ausfüllen!)

  • Angaben für die Schülerkartei 11G22 und Fragebogen zur Schulanmeldung

  • Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch

  • Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder
    Gemeinschaftsschule (wichtig: Unterschrift von beiden Personensorgeberechtigten)
    Nur bei Wechselwunsch bei uns auszufüllen!

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule, falls gewünscht (wichtig: Unterschrift von beiden Personensorgeberechtigten), wenn Hortbetreuung gewünscht

Zusätzliche Unterlagen:

 

  • Ihre eigenen Personalpapiere

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Sonstige Personalpapiere des Kindes

  • Impfausweis des Kindes (Nachweis über 2 Masernimpfungen)

  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes

  • Nachweis über das Personensorgerecht (z.B. Sorgerechtsvereinbarung, Negativbescheinigung)

  • Die Vollmacht des nicht anwesenden Sorgeberechtigten

 

Bitte beachten:

Bei getrenntlebenden Eltern mit beiderseitigem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig (persönliches Erscheinen bzw. Vollmacht des getrenntlebenden Partners!) Bei alleinigem Sorgerecht ist der Nachweis schriftlich zu erbringen! Ehepaare melden Ihr Kind gemeinsam oder mit einer Vollmacht des jeweils anderen Partners an.

Dafür ist die mitgeschickte Vollmacht unbedingt auszufüllen!

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitte ich um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung - ggf. in deutscher Übersetzung.

 

Bei einem gewünschten Schulbesuch im Ausland ist ein Antrag auf Befreiung von der Berliner Schulpflicht über unsere Schule oder direkt bei der Schulaufsicht zu stellen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Nichtanmeldung Ihres Kindes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 126 Abs. 1 Nr. Schulgesetz).

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. A. Hannemann

Schulleiterin