Kein Präsenzunterricht bis 21.02.2021 & Schulstart ab dem 22.02.2021
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- Kategorie: Aktuelles
- Veröffentlicht: Sonntag, 14. Februar 2021 11:13
Liebe Eltern,
die Berliner Senatsverwaltung hat am 11.02.2021 entschieden, dass bis zum 21.02.2021 kein Präsenzunterricht an den Berliner Grundschulen stattfinden wird.
Ab dem 22.02.2021 starten die Klassenstufen 1-3 im Wechselmodell in halben Lerngruppen.
Was gilt bis zum 21.02.2021?
- das schulisch angeleitete Lernen zu Hause (saLzH) wird fortgesetzt und es findet weiterhin kein Regelunterricht statt
- in der Rubrik Materialien & Aufgaben finden Sie die zusammengestellten Materialien, Aufgaben und weitere Informationen der Klassen- und Fachlehrer Ihres Kindes
- sollten Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie den Klassenlehrer Ihres Kindes auf dieser Übersichtsseite per Mail kontaktieren
Was gilt ab dem 22.02.2021?
- die Jahrgangsstufen 1-3 werden in Halbgruppen unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln im Wechselmodell unterrichtet
- die Klassenlehrer teilen ihre Klasse in zwei Gruppen auf
- die Kinder erhalten abwechselnd Präsenzunterricht in der Schule und Aufgaben & Materialien für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause (saLzH)
- über die Klassenlehrer erhalten Sie alle weiteren notwendigen Informationen und die Termine, wann ihre Kinder am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen und wann sie schulisch angeleitet von zu Hause aus lernen (saLzH)
- der Unterrichtsbeginn und die Pausenzeiten erfolgen zeitversetzt je nach Klassenstufe
- die Präsenzpflicht bleibt für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ausgesetzt (die Eltern entscheiden darüber, ob sie ihr Kind zur Schule schicken)
- wir bitten die Eltern aufgrund der momentanen Situation nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Anmeldung (Sekretariat: 030/9294089) das Schulgelände zu betreten
- für die Klassenstufen 4-6 wird das schulisch angeleitete Lernen zu Hause (saLzH) fortgesetzt und es findet weiterhin kein Regelunterricht statt
- es besteht in allen Jahrgangsstufen für das Personal und die Schülerinnen und Schüler die Pflicht, auf dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (auf den Freiflächen kann darauf verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird)
Wird eine Notbetreuung angeboten?
- es wird nur eine Notbetreuung für Kinder alleinerziehender Eltern sowie Familien angeboten, in denen mindestens ein Elternteil in systemrelevanten Berufen tätig ist und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben
- anspruchsberechtigte Berufsgruppen / Berufe können Sie dieser offiziellen Tabelle der Senatsverwaltung entnehmen
- haben Sie Anspruch auf eine Notbetreuung Ihres Kindes und benötigen Sie diese? Dann bitten wir Sie, das folgende Formular ausgefüllt dem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken bzw. in der Schule abzugeben
- es findet aktuell kein regulärer Hortbetrieb statt